Riesterförderung
Riesterförderung |
Riesterförderung nach § 10 a und 79 ff EStG
Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (unmittelbar Zulagenberechtigte) sowie deren nicht rentenversicherungspflichtigen Ehegatten (mittelbar Zulagenberechtigte) sind förderfähig. Voraussetzung für den nicht rentenversicherungspflichtigen Ehegatten ist, dass er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt.
Optimieren Sie mit diesem Rechner die Riesterförderung Ihrer Kunden nach:
- Mindesteigenbeitrag für volle Zulage
- Maximale Förderung
- Individuelle Beitragsvorgabe
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
Alle Riestervorteile auf einen Blick:
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