LV-Steuerrechner
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Dieses Berechnungsmodul liefert Ihnen die Nachsteuerrendite für Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden.
Nach dem neuen Alterseinkünftegesetz unterliegen diese Lebensversicherungen, mit einem Mindestablaufalter von 60 Jahren, der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Wird ein solcher LV-Vertrag vor dem 60. Lebensjahr in einer Summe ausgezahlt, so ist diese Auszahlung komplett steuerpflichtig. Die Renditeeinbuße ist in diesem Fall erheblich.Anstelle der einmaligen Kapitalauszahlung kann eine lebenslange Rente gewählt werden, die nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG versteuert wird.
Verträge die nach neuem Recht abgeschlossen wurden und vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen, sind komplett steuerpflichtig.
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